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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon
Antrag in der Kfz Versicherung
Der Antrag auf Kfz Versicherung ist noch kein Versicherungsvertrag. Dies wird des öfteren mal verwechselt. Es handelt sich beim Antrag nur um eine einseitige Willenserklärung. Ein Versicherungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Versicherer den Vertrag durch Übersendung einer Annahmeerklärung oder des Versicherungsscheins bestätigt. Da die Kfz Haftpflicht Versicherung jedoch eine Pflichtversicherung ist, gilt für diese automatisch vorläufige Deckung, bis der Versicherungsvertrag zu Stande kommt.
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