Jetzt Kfz Versicherung Vergleich durchführen !!

 

 

 

  Vollkaskoversicherung
Menü
HOME
ZUM VERGLEICH
HÄUFIGE FRAGEN
HINWEISE
LEXIKON A - D
LEXIKON E - K
LEXIKON L - T
LEXIKON U - Z
KONTAKT
ÜBER UNS
DATENSCHUTZ

 

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

In der Vollkasko versichert sind Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall. Ein Unfall ist definitionsgemäß ein plötzliches, von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Im Straßenverkeht bedeutet dies eine Kollision. Ebenfalls versichert sind daher Schäden, die ein anderer an Ihrem Fahrzeug verursacht hat, aber beispielsweise Fahrerflucht beging. Versichert ist auch der Vandalismus am Fahrzeug. Nicht versichert sind Brems-, Bruch- und Betriebsschäden. Beispielsweise ein Motorschaden. In der Vollkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Hatten Sie vorher keine Vollkaskoversicherung erhalten Sie in der Regel dort die gleiche Schadenfreiheitsklasse, die Sie in der Kfz Haftpflichtversicherung bereits haben. Es erfolgt eine jährlich Abstufung der Klasse, so daß die Vollkasko mit der Zeit günstiger wird. Im Schadenfall erfolgt jedoch ebenso eine Hochstufung. Tritt jedoch nur ein Haftpflichtschaden ein, ohne das ein Vollkaskoschaden vorliegt, wird auch nur die Haftpflichtversicherung, nicht aber die Vollkasko hochgestuft. In der Vollkasko kann eine Selbstbeteiligung zur Reduzierung der Beitragshöhe vereinbart werden. Im Normalfall wird eine Selbstbeteiligung von 300€ vereinbart.

Die Teilkasko ist in der Vollkasko immer enthalten. Tritt innerhalb der Vollkasko ein Teilkaskoschaden ein, wird auch nur die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko angerechnet. Auch erfolgt in diesem Fall keine Hochstufung.

Reifenschäden sind ebenfalls nicht versichert, es sein denn, diese gingen bei einem Unfall kaputt. Da wir dieses Problem schon des öfteren hatten, hier mal eine Ausführung, warum dies gar nicht versicherbar sein kann:

Eine harte Bremsung ohne Kollision bewirkt also keinen Ersatz der beschädigten Reifen. Der Fahrer kann ja sagen, hätte ich sanfter gebremst, gäbe es keinen Unfall und ich hätte alles ersetzt bekommen und so bekomme ich nichts. Durchaus ein verständliches und einleuchtendes Argument, das so mancher TV Sender seinen Zuschauern so verkaufen könnte, das jeder auf die betroffene Versicherungsgesellschaft schimpft ;-) Allerdings können die Versicherer dieses Problem nicht anders lösen. Würden diese Reifen ersetzt werden, können Sie sich vorstellen, das in Zukunft alle Reifen durch die Vollkaskoversicherung bezahlt werden. Eine Vollbremsung mit anschließenden Bremsplatten ist ja nicht wirklich schwer zu erzeugen ;-) Die Vollkaskobeiträge würden mindestens auf das doppelte, wenn nicht sogar auf das dreifache ansteigen müssen.

>>> Zum Kfz Versicherungsvergleich

>>> zurück zu den häufigen Fragen

©Autoversicherungsprofis S.L.


Infos zur Zulassung
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2
elektronische Deckungskarte (eVB)
Kurzzeitkennzeichen
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Welche Unterlagen werden benötigt
Einstufungen in den Versicherungsvertrag
Fahranfänger
Führerscheinregelung
Zweitwagen
Rabattübertragung
Infos zum Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung
Vollkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Insassenversicherung
Wann kann ich kündigen?