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  Zulassungsbescheinigung Teil 2
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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt seit Okober 2005 den Fahrzeugbrief. Diese bildet den Eigentumsnachweis für Ihr Kraftfahrzeug. Beachten Sie daher unbedingt, daß die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht im Kfz liegen bleiben darf. Dafür gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

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