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  vorläufige Deckung
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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Vorläufige Deckung in der Kfz Versicherung

Vorläufige Deckung besteht vor dem Zustandekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages. Die vorläufige Deckung beginnt am Tag der Zulassung des Kraftfahrzeuges und endet mit der Annahme des Antrages beim Kfz Versicherer, oder dessen Ablehnung.

Die voläufige Deckung in der Kfz Haftpflichtversicherung besteht durch das Hinterlegen einer Deckungskarte beim der Zulassungsstelle.

Die vorläufige Deckung in der Teil- und Vollkaskoversicherung bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Versicherers und muß gesondert angefordert werden.

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