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  Zweitwageneinstufung
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Wie wird ein Zweitwagen in der Kfz Versicherung eingestuft?

Dieses Thema wird bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften geringfügig anders gehandhabt. Groß sind die Unterschiede allerdings nicht, so daß hier mal der Regelfall übersichtlich dargestellt werden kann.

1.) Vorraussetzung: Keine Fahrer unter 23 Jahre vorhanden, Zweitwagen soll bei der gleichen Gesellschaft versichert werden, bei der auch der Erstwagen versichert ist.

Einstufung in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 2 = 85%

2.) Vorraussetzung: Keine Fahrer unter 23 Jahre vorhanden, Zweitwagen soll aber aus Kostengründen bei einer billigeren Versicherungsgesellschaft versichert werden

Einstufung auch SF2 = 85% unter der Bedingung, das zur nächsten Hauptfälligkeit, das Erstfahrzeug ebenfalls bei der neuen Versicherungsgesellschaft versichert wird. Sonst SF 1/2 = 140%. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen in der Regel identisch sein. Ein abweichender Fahrzeughalter ist daher, außer bei Ehegatten/Lebenspartner nicht möglich. Im Klartext bedeutet dies, das z.B. der Ehegatte Halter und Versicherungsnehmer des Erstfahrzeuges ist und beim Zweitwagen, dann auch die Ehegattin Halter des Fahrzeugs sein kann. Versicherungsnehmer bleibt aber der Ehegatte.

3.) Vorraussetzung: Fahrer unter 23 Jahre vorhanden, Gesellschaft egal

Einstufung in SF 1/2 = 140%

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