|
|
Einstufung von Fahranfängern |
|
Wie werde ich als Fahranfänger eingestuft ?Als Fahranfänger werden Sie in der Kfz Versicherung in der Regel immer in die Schadenfreiheitsklasse SF0 eingestuft. Dies entspricht in der Regel 240%. Es gibt eine Gesellschaft, bei der die Schadenfreiheitsklasse SF0 sogar nur 140% beträgt. Allerdings ersparen wir uns hier die Nennung des Namens, da die Beiträge derart hoch sind, das Sie selbst bei anderen Gesellschaften bei 240% weniger zahlen müssen als dort. Wir haben oft das Problem beobachtet, das viele Leute in % denken. Weniger % bedeutet billiger. Vergessen Sie bitte solche Rechnungen. Wir zahlen letztlich Euro und keine "%". Vergleichen Sie also stets nur den Beitrag. Auch werden bei einem späteren Versichererwechsel nicht die Prozente übernommen, sondern die Schadenfreiheitsklasse. Dies wird auch oft falsch verstanden. SF0 bleibt SF0 und zwar überall. In der Schadenfreiheitsklasse 1 sind sich alle Versicherer einig. Wir kennen keinen, bei denen die SF1 nicht gleich 100% wäre. Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit, als Fahranfänger in SF 1/2 anzufangen, wenn das Fahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichert wird, wo auch die Eltern versichert sind. Dies ist aber nur scheinbar ein Vorteil. Ein gängiger und vollkommen legitimer Trick ist es, das Fahrzeug als 2. Wagen auf ein Elternteil anzumelden. Dann ist die Schadenfreiheitsklasse immer SF 1/2, egal bei welcher Gesellschaft. Dadurch bleibt die freie Wahl der Versicherungsgesellschaft erhalten, was natürlich ein riesiger Vorteil ist. Jedem dem eine solche Möglichkeit zur Verfügung steht, sollte diese auch nutzen. Die Schadenfreien Jahre können nach beliebiger Zeit mit einer Rabattübertragung übernommen werden. Diese Rabattübertragung hat keine Auswirkungen auf die Kfz Versicherung des Erstwagens. >>> Zum Kfz Versicherungsvergleich >>> zurück zu den häufigen Fragen ©Autoversicherungsprofis S.L. |
|