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Überführung eines Kraftfahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen |
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eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie in wenigen Minuten per eMail, SMS, Fax oder per Post Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen von zu Hause, also Ihrer eigenen Zulassungsstelle mitbringen. Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen: 1.) Deckungskarte (eVB-Nummer) Fahren Sie dann zum Standort des Autos und montieren Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen: 1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort Wichtig! Beachten Sie folgende Punkte für die Kfz Versicherung: So gehen Sie am besten vor: Wird das Fahrzeug dannach doch nicht zugelassen, wird der Versicherungsbeitrag für das Kurzzeitkennzeichen zum üblichen Tarif berechnet.. >>> Zum Kfz Versicherungsvergleich >>> zurück zu den häufigen Fragen ©Autoversicherungsprofis S.L.
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