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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Fahrzeugschein

Den Fahrzeugschein gibt es heute nicht mehr. Dieser wurde im Okober 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Den Fahrzeugschein müssen Sie im Gegensatz zum Fahrzeugbrief immer mit sich führen. Bei einer Verkehrskontrolle wird damit nachgewiesen, wer Halter des Fahrzeuges ist. Außerdem kann die Polizei feststellen, ob das Fahrzeug auch in dem Zustand ist, der für die Verkehrssicherheit unerlässlich ist. (z.B. korrekte Bereifung, Anhängerkupplung zulässig etc.)

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