Kfz Versicherungsvergleich Lexikon
Fahrzeughalter
Halter des Fahrzeugs ist die Person, welche namentlich in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief - Fahrzeugschein - bzw. heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2) eingetragen ist.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Fahrzeughalter das Fahrzeug nun tatsächlich nutzt, oder nicht.
©Autoversicherungsprofis
|