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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Fahrzeughalter

Halter des Fahrzeugs ist die Person, welche namentlich in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief - Fahrzeugschein - bzw. heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2) eingetragen ist.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Fahrzeughalter das Fahrzeug nun tatsächlich nutzt, oder nicht.

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