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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon
Zahlungsverzug beim Erstbeitrag in der Kfz Versicherung
Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen werden im §38 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Der Erstbeitrag ist unverzüglich zu bezahlen, spätestens jedoch innerhalb der genannten Frist des Versicherers. Ist die Frist überschritten, hat der Versicherer 1.) das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 2.) Ist der Vesicherer von der Verpflichtung zur Leistung im Schadenfall frei. In der Kfz Versicherung muß bei einem Haftpflichtschaden der Versicherer aufgrund der Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes jedoch in Vorlage treten und kann dann beim säumigen Zahler seine Regressansprüche durchsetzen. Diese Regelung mußte getroffen werden, da auch bei unzuverlässigen Beitragszahlern, dem Unfallgegner keine Nachteile, bsp. durch Forderungsausfall wegen Insolvenz, oder ähnlichem, entstehen dürfen.
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