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  Wiederbeschaffungswert muß nicht der Zeitwert sein
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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert eines Kraftfahrzeuges ist der Preis, den es kosten würde, ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen. In der Kfz Versicherung ist bis auf eine kleine Ausnahme immer die Wiederbeschaffungswert versichert. Dies gilt für alle Teilsparten der Kfz Versicherung, also nicht nur für die Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Einige Versicherer bieten in der Vollkaskoversicherung in den ersten 6 Monaten bei einem Totalschaden eine Neuwertentschädigung an. Dies ist die o.g. Ausnahme.

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