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Kfz Versicherungsvergleich Lexikon

Vorversicherer

Vorversicherer ist die Versicherungsgesellschaft, bei der Sie selbst zuletzt eine Kfz Versicherung hatten. Also nicht die Gesellschaft, bei Ihr jetzt erworbener Gebrauchtwagen vorher versichert war. Die Angabe des Vorversicherers ist, sofern einer vorhanden war, eine Pflichtangabe. Vom Vorversicherer werden vorhandene Schadenfreiheitsrabatte an den neuen Versicherer abgegeben. So ist sichergestellt, das für jeden Vertrag auch immer nur ein Schadenfreiheitsrabatt bestehen kann. Hat man sich seinen Schadenfreiheitsrabatt durch Unfälle "versaut", so muß man den Vorversicherer trotzdem angeben. Achtung! Verschweigen nützt nichts und falsche Angaben bringen höchstens Ärger. Es gibt eine Malusdatei in der Kfz Versicherung vom HUK Verband.

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