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Rabattübertragung |
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Wie und wann kann ein Schadenfreiheitsrabatt mit Rabattübertragung übertragen werden ?Es gibt mehrer Gründe warum ein Rabatt übertragen werden kann. In der Regel ist es oft der Fall, daß ein Rabatt übertragen wird, wenn das Fahrzeug vorher als Zweitwagen auf ein Elternteil lief. Übertragen wird dann genau genommen nicht der Schadenfreiheitsrabatt, sondern die Anzahl der Schadenfreien Jahre unter Berücksichtigung eingetretener Schäden. Sondereinstufungen verfallen also, so das man eine Rabattübertragung erst dann vornehmen sollte, wenn die Abstufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadenfreiheitsrabatt nur noch 5% ausmacht. So ist es zumindest aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten am sinnvollsten. Grundsätzlich geht eine Rabattübertragung immer und zwar dann wenn die folgenden Vorraussetzungen erfüllt sind: 1.) Fahrzeug war vorherein Firmenwagen und soll jetzt privat laufen Diese Punkte können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren und auch hier gilt: Alles kann sich ändern, daher ohne Haftung von unserer Seite aus. Der 2. Punkt wurde übrigens deswegen eingeführt, da früher oft Schadenfreiheitsrabatte verkauft wurden. Wäre dies nicht geändert worden, wäre Ebay heute sicher voll mit Angeboten für Schadenfreiheitsrabatte. Übernommen werden kann übrigens immer nur maximal der Rabatt, der mit dem eigenen Führerschein hätte erfahren werden können. Ein Fahranfänger beispielsweise, der erst seit einem Jahr seinen Führerschein hat, kann daher höchstens SF1 = 100% erhalten und nicht gleich 30%, die seine Mutter vielleicht hatte. Zu beachten ist auch noch, das nach einer erfolgten Rabattübertragung der vorhandene Schadenfreiheitsrabatt des alten Kfz Versicherungsvertrages erlischt. Hat der alte Versicherungsnehmer weitere Versicherungsverträge, dann sind diese davon natürlich nicht betroffen. >>> Zum Kfz Versicherungsvergleich >>> zurück zu den häufigen Fragen ©Autoversicherungsprofis S.L. |
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