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  Schadenfreiheitsrabatt beim Versichererwechsel
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Welcher Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer angerechnet ?

In der Regel erhalten Sie vom neuen Versicherer den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vom alten Versicherer.

Angerechnet werden die tatsächlich Schadenfreien Jahre unter Berücksichtigung der eingetreten Schäden. Diese Daten werden vom Vorversicherer der neuen Versicherungsgesellschaft in der sogenannten Rabattauskunft mitgeteilt.

In insbesondere folgenden Fällen kann es passieren, das die Schadenfreiheitsklasse nicht die gleiche ist:

1.) Sie hatten im laufenden Kalenderjahr einen Schaden. Dieser führt natürlich auch bei der neuen Kfz Versicherung zu einer Hochstufung.

2.) Sie hatten aus irgendeinem Grund eine besondere Einstufung. Zum Beispiel eine Sondereinstufung für Zweitwagen mit 85%. Die Sondereinstufung kann nicht angerechnet werden, sondern nur die tatsächlichen erfahrenen Jahre.

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