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Pflichten im Schadenfall |
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Was muß ich unternehmen, wenn ein Unfall passiert?Selbstverständlich: Verbleiben Sie am Unfallort, helfen Sie ggfl. Verletzten und verständigen ggfl. Notarzt und die Polizei. Bei Personenschäden ist es dringend erforderlich die Polizei zu verständigen. Notieren Sie sich Personalien des Unfallgegners sowie etwaiger Zeugen, schreiben Sie das Kennzeichen, sowie die Versicherungsdaten auf des Unfallgegners auf. Fragen Sie auf jeden Fall zuerst die Zeugen nach Personalien, weil diese sich als erste vom Unfallort entfernen werden. Verständigen Sie unverzüglich Ihre Versicherungsgesellschaft. Hierzu rufen Sie einfach dort an. Sie erhalten dann weiter Informationen über die Vorgehensweise. Dies kann hier unmöglich erläutert werden, da es ganz darauf ankommt, welche Art von Schaden eingetreten ist und jeder Fall eben anders liegt. >>> Zum Kfz Versicherungsvergleich >>> zurück zu den häufigen Fragen ©Autoversicherungsprofis S.L. |
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